In China finden sich Aufzeichnungen aus dem Jahr 659 v. Chr., welche auf eine Paste mit den Inhaltsstoffen Quecksilber, Silber und Zinn hinweisen. Erste Belege für die Verwendung der Amalgamfüllung durch europäische Ärzte reichen in das 16. Jahrhundert zurück.
Nach der Einführung des Materials in den USA im Jahr 1883 entbrannte unter der Zahnärzteschaft erstmals der sogenannte „Amalgam-Krieg“. Amalgam wurde schließlich wegen seines Gehaltes an Quecksilber im Jahr 1845 gesetzlich verboten, um nach vierzehn Jahren auf Drängen seiner Befürworter wieder zugelassen zu werden. Trotz systematischer Forschungsarbeiten seit dem Ende des 19.Jahrhunderts konnte der Streit um das Füllmaterial nicht endgültig geklärt werden, sodass die Amalgamfüllung in Fachkreisen nach wie vor umstritten bleibt. Bislang fehlen jedoch beweiskräftige und wissenschaftlich anerkannte Ergebnisse, wonach Amalgam in seiner weiterentwickelten Form als gesundheitsgefährdend vom Markt zu nehmen wäre. Die inhaltliche Zusammensetzung, Herstellung, Verwendung und Lagerung von Amalgam unterliegt internationalen Richtlinien, welche unter anderem von der American Dental Association (ADA) und der FDI World Dental Federation normiert und reformiert wurden.